Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Feuerbestattung erfüllt sein?

Es muss eine Anordnung zur Feuerbestattung vorliegen. Des weiteren eine Todesbescheinigung des Arztes mit dem Vermerk des Standesamtes und eine Bestätigung der Ortspolizeibehörde.

Besteht die Möglichkeit, die Einäscherung zu einem bestimmten Termin durchzuführen?

Grundsätzlich ja. Terminwünsche können geäußert werden. Voraussetzung zur Einäscherung ist jedoch, dass die gesetzliche Wartefrist von 48 h nach dem Ableben eingehalten wird.

Kann bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier stattfinden?

Ja, selbstverständlich. In der Regel findet vor der Einäscherung des Verstorbenen entsprechend der Religionszugehörigkeit ein Gottesdienst mit anschließender Verabschiedung statt. Diese Trauerfeier – in der Kirche oder der Aussegnungshalle des Friedhofes – unterscheidet sich im Wesentlichen nur dadurch von der Erdbestattung, dass nach dem Gottesdienst der Sarg mit dem Verstorbenen nicht in einem Grab beigesetzt, sondern zur Feuerbestattung überführt wird. Der Einäscherung selbst können Angehörige und Freunde beiwohnen. Nach der Einäscherung kann auch bei der Urnenbestattung eine Trauerfeier abgehalten werden.

Wie läuft eine Einäscherung ab?

Die Einäscherung findet in einem aus Schamottesteinen gemauerten Ofen statt. Der automatisch eingefahrene Sarg entzündet sich durch die große Hitze von selbst. Sarg und Körper verbrennen in kurzer Zeit.
Hinweis: Feuerbestattungen sind umweltfreundlicher als Erdbestattungen. Durch chemische Reaktionen bei der Verbrennung und bei der Abgasreinigung werden Schadstoffe neutralisiert.

Wie wird sichergestellt, dass der richtige Verstorbene eingeäschert wurde?

Um jede Verwechslung auszuschließen, muss der Sarg bei der Einlieferung bereits deutlich mit den persönlichen Daten des Verstorbenen gekennzeichnet sein. Bei der Übernahme durch unsere Mitarbeiter werden diese Daten kontrolliert, mit den Papieren verglichen und in das Einäscherungsbuch mit fester Nummer eingetragen. Diese Nummer ist auch auf einem durch die Ofenhitze nicht zerstörbaren Schamottestein eingeschlagen. Der Stein wird bei der Verbrennung durch den Ofen nicht zerstört und verbleibt dann in der Asche. Dadurch ist die Asche immer zweifelsfrei identifizierbar.

Woraus bestehen Asche und Urne?

Die Asche besteht zum größten Teil aus einem grobkörnigen Verbrennungsrückstand, wobei die Holzasche des Sarges wesentlich leichter ist und während der Verbrennung durch die Abgasreinigung abgesondert wird. Nach Abkühlung werden die Aschereste zusammen mit dem unzerstörbaren Kennzeichnungsstein in eine Urne gefüllt. Diese besteht wahlweise aus Metall, Holz, Keramik oder Kunststoffen. Auf dem Deckel der Urne werden Name, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum, sowie Einäscherungsnummer dauerhaft angebracht.

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es für Urnen?

Grundsätzlich dürfen in Deutschland Urnen nicht mit nach Hause genommen werden. Es besteht eine Bestattungspflicht auf Friedhöfen. Urnen können in Erdgrabstätten, Urnengemeinschaftsanlagen, anonymen Grabfeldern oder Kolumbarien, das sind Mauernischen im Freien oder in Gebäuden, beigesetzt werden. Dabei sind die Ruhezeiten für Urnen meist kürzer als die für Erdbestattungen.

Wie kann ich meine eigene Bestattung festlegen?

Die beste Möglichkeit, die eigene Bestattung zu regeln, ist der Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Dort wird man Ihre Wünsche in verbindlicher Form festhalten und Sie ausführlich beraten. Auch eine gewünschte Vorabbezahlung der späteren Bestattung ist möglich.

Ist eine Feuerbestattung kostengünstiger als eine Erdbestattung?

Den Kosten für die Grabarbeiten bei der Erdbestattung stehen die Kosten für die Einäscherung gegenüber. Betrachtet man jedoch die Folgekosten wie Grabgebühren, Grabdenkmal und Grabpflege, so ist letztlich doch die Feuerbestattung die kostengünstigere Art der Bestattung. Die Pflege eines Grabes stellt heute aufgrund der zunehmenden Mobilität der Menschen zudem oft ein Problem dar.

Erlaubt meine Religion die Feuerbestattung?

Beide großen christlichen Kirchen erkennen heute die Feuerbestattung an. Ebenso können sich Sikhs, Hindus und Buddhisten einäschern lassen. Lediglich bei den orthodoxen Juden und Moslems ist die Feuerbestattung nicht erlaubt.

Wie lange muss ich auf eine Urne warten?

Aktive Trauerarbeit kann häufig erst nach der Beisetzung geschehen. Um den Hinterbliebenen eine zeitnahe Beisetzung der Aschereste zu ermöglichen, erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen die Einäscherung spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen.

Können Zeremonie und Art der Bestattung selbst bestimmt werden?

Prinzipiell ja. Denn jeder Person steht es zu, für den Todesfall eine letztwillige Verfügung zu treffen, in der Art der Bestattung sowie Einzelheiten der Beisetzung geregelt werden. Ist hierin die Feuerbestattung ausdrücklich gewünscht, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, ebenso wie einer Ablehnung.

Was passiert mit Schmuck und Andenken bei der Einäscherung?

Schmuck und Andenken werden durch die Hitze während der Einäscherung vernichtet. Falls die Hinterbliebenen dies nicht wünschen, ist es empfehlenswert, Schmuckstücke, welche die/der Verstorbene trägt, bereits kurz nach Eintritt des Todes abzulegen. Sobald der Sarg in der Leichenhalle eingetroffen ist, ist dies nicht mehr möglich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

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